Pilotprojekt "Artothek"

im Rahmen der Ausstellung "200 Jahre Sehnsucht - 200 Jahre Kunstverein". Eine Ausleihmöglichkeit besteht samstags von 17-18 Uhr und nach Vereinbarung.

Der Kunstverein verfügt über eine große Sammlung vornehmlich grafischer Blätter, von denen ein Teil derzeit im Rahmen der aktuellen Ausstellung ausleihbar ist. Die Aktion dient dazu, die Sammlung des Vereins, die derzeit im Depot lagert, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.  Da der Kunstverein über keine eigenen Räumlichkeiten verfügt, bleibt eine "echte" Artothek für uns ein großer Sehnsuchtsort.

Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1) Sämtliche Preise sind – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – als Endpreise für die Nutzer zu verstehen und beinhalten ggf. die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer, ggf. zuzüglich Versand- bzw. Lieferkosten.

(2) Für die Ausleihe unserer Kunstwerke ist eine Gebühr in Höhe von 9 Euro fällig, bei Firmen beträgt der Preis 50 Euro. Die anfallenden Gebühren sind bar zu entrichten.

 

Versicherung

(1) Die entliehenen Kunstwerke werden beim Bayerischen Versicherungsverband München/Ausstellungsversicherung für die Dauer der Ausleihe gemäß folgenden Bedingungen versichert:

 Es wird folgender Versicherungsschutz gewährt:

a) Während des Transportes von und zur Artothek: Gegen Verlust und Beschädigungen, entstanden durch Transportmittelunfall, höhere Gewalt, Brand, Blitz, Explosion.

b) Während des Aufenthaltes bei den Nutzer:innen: Gegen Verlust und Beschädigungen, entstanden durch Brand, Blitz, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser und höhere Gewalt.

(2) Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten der Mietenden verursacht werden, sind in jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

(3) Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Versicherungswert des Kunstwerkes sowie den Kosten des Zubehörs.

 

Umgang und Aufbewahrung der Kunstgegenstände durch Sie,  Anzeigepflicht

(1) Sie sind verpflichtet, die ausgeliehenen Kunstwerke inklusive der Rahmen und Verpackung mit größter Sorgfalt zu behandeln und vor Verlust und jeder Art von Beschädigung zu schützen.

(2) Die entliehenen Objekte dürfen nur in den Räumen der jeweiligen Nutzer aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Sind die Räumlichkeiten Dritten zugänglich, haben Sie dafür zu sorgen, dass die Kunstwerke unter Aufsicht sind und tagsüber keine Unbefugten Zutritt haben. Für die Nacht gilt, dass der Aufbewahrungsort verschlossen sein muss.

(3) Die Kunstwerke sollen weder Feuchtigkeit noch direktem Sonnenlicht ausgesetzt sein, außerdem dürfen sie nicht über Heizkörpern aufgehängt werden. Gerahmte Bilder dürfen nicht aus den Rahmen entfernt werden; die Aufhängevorrichtung darf nicht verändert werden.

(4) Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur sachgemäßen Lagerung der geliehenen Kunstwerke und in Zweifelsfällen an den Kunstverein Bamberg.

 

Haftung der Mietenden

(1) Veränderung, Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der entliehenen Kunstwerke und des Zubehörs sind uns unverzüglich zu melden. Sie sind verpflichtet, uns zu unterstützen, das Schadenereignis aufzuklären, insbesondere unsere Fragen zu den genauen Umständen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

(2) Sofern Versicherungsschutz entsprechend den oben genannten Bedingungen nicht besteht oder die Versicherung für die Schäden nicht eintritt, haften Sie bei Verlust oder Beschädigung der entliehenen Kunstwerke sowie der Rahmen und des sonstigen Zubehörs einschließlich der Verpackung nach den allgemeinen Bestimmungen. Gleiches gilt im Falle von Vertragsverletzungen Ihrerseits. Sie haften dann nicht, wenn Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben.